Der Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung, da mit erheblich angehobenen Bußgeldern auch sehr schnell Punkte im Verkehrszentralregister anfallen. Bedenkt man weiterhin, dass Gerichte in standardisierten Messverfahren schlicht das Messergebnis einer technsichen Einrichtung als zutreffend unterstellen dürfen, tauchen immer wieder Probleme auf, denn Fehler im Messvorgang werden nicht selten nachgeweisen.
Für PKW existieren folgende Bereiche im Bußgeldkatalog:
Die im Regelfall zu verhängenden rechtlichen Folgen einer Orndungswidrigkeit sind im Bußgeldkatalog zusammengefasst. Ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Einen ersten Überblick finden sie im nachstehenden Link online unter Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog.
Im Verkehrsstrafrecht sind in der Regel folgende Tatbestände einschlägig:
Kaum ein anderes Gebiet ist immer wieder Schauplatz von so harten Kämpfen der Versicherer wie die Unfallschadensregulierung. Zur Erhaltung der Gewinmargen werden Verletzungen, Unfallabläufe und die Schadenshöhe immer wieder bestritten und zum gutachterlichen Schlachtfeld gemacht.
Es geht auch raffinierter mit dem sog. Schadensservice der Versicherung, der den Unfallgegener "betreut". Wer sich bei der Abwicklung auf den sofort tätigen „Schadensservice“ der gegnerischen Versicherung verlässt, mag bedenken, wem dieser Service dient.
Er dient der gegnerischen Versicherung und diese hat weder die Pflicht noch die geringste Absicht, Ihnen zu helfen oder Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Dies dürfte auf der Hand liegen. Sie würden ja auch nicht in einem Gerichtsprozess dem gegnerischen Anwalt die Entscheidung überlassen, wie das Verfahren ausgehen soll.
Vertrauen Sie von Beginn an nur einem neutralen Anwalt, der nicht über Kooperationen oder Rahmenverträge der Versicherungswirtschaft verbunden ist. Jede Verbindung schafft auch Abhängigkeiten.
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Anwaltskanzlei Norbert Wardin
Schützenstraße 8
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